Änderung am §13 b UstG
Nicht schlecht gestaunt haben wir, als der Steuerberater eines Kunden bei uns neulich anrief und uns mitteilte, das wir laut §13 b UstG keine Umsatzsteuer mehr ausweisen dürften. Nach Rücksprache mit unserem Steuerberater traten wir daraufhin nochmal mit dem Steuerberater unseres Kunden in Kontakt, um die Sachlage zu klären. Mittlerweile hatte dieser sich auch nochmal…