Wann / an welchen Tagen / zu welcher Uhrzeit werden Unterhaltsreinigungen ausgeführt?
Unterhaltsreinigungen werden grundsätzlich in einem vereinbarten, festen Intervall zu vereinbarten, festen Uhrzeiten durchgeführt.
Die tariflichen Bestimmungen sehen einen Nachzuschlag in Höhe von derzeit 30 % für Arbeiten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr vor. Wir führen daher die Arbeiten, soweit nicht anders vereinbart, zwischen 5 und 22 Uhr durch. Der Tarifvertag sieht zudem einen Sonn- und Feierttagszuschlag von 80 % vor. An speziellen Feiertage fallen nach Tarifvertrag Zuschläge bis zu 200% an.
Ist eine Durchführung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen zwingend notwendig und seitens des Kunden ausdrücklich gewünscht (z.B. in der Gastronomie), so ist dies ausdrücklich vertraglich vereinbart. Der tarifliche Nachtzuschlag und/oder Sonn- und Feiertagszuschlag ist dann bereits als Mischkalkulation in der monatlichen Pauschale enthalten.
Zu welchen Uhrzeit und an welchen Tagen wir reinigen vereinbaren wir bereits vor Auftragsbeginn (bei zuschlagspflichtigen Zeiten bereits bei Angebotserstellung).
Bei Büroräumlichkeiten hat sich eine Reinigung unter der Woche vor bzw. nach der Arbeitszeit oder am Samstag bewährt. Unsere Mitarbeiter stören Kunden somit nicht während der Arbeit und unsere Mitarbeiter können durchgängig arbeiten.