Bekomme ich Feiertage gezahlt, obwohl ich nicht gearbeitet habe?
FAQ Nr. 1762Bavaria Cleaning hält sich an die gesetzlichen Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(§ 2 Abs 1 EntgFG, Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html)