Bekomme ich Krankheitstage bezahlt?

Bavaria Cleaning richtet sich bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen …

(§ 3 Abs 1+2 EntgFG, http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html)

 

Bitte beachten Sie, dass eine Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur besteht, wenn Sie Bavaria Cleaning unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Diese ist auch bei Arbeitsunfähigkeit von unter 3 Tagen erforderlich.