FAQs

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Wie werden laufende Unterhaltsreinigungen abgerechnet?

Unterhaltsreinigungen rechnen wir grundsätzlich mit vorher vereinbarten Monatspauschale ab. Eine Abrechnung auf Stunden- oder Tagebasis ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich. Die Hintergründe hierfür erfahren Sie hier.   Abrechnungsintervall Unterhaltsreinigung rechnen wir in einem monatlichen Intervall ab. Die Höhe der Abrechnung richtet sich nach der vereinbarten Monatspauschale.   Zeitpunkt der Abrechnung Die Abrechnung erfolgt…

Wie werden Rechnung von Bavaria Cleaning zugestellt?

Versand per Email Sofern die Angebotszusendung per Email erfolgt ist, werden Rechnungen für neue Kunden standardmäßig per Email an die EMailadresse versendet, die für den Angebotsprozess benutz wurde. Die Empfänger-Emailadresse kann jederzeit durch Mitteilung an uns geändert werden- Wünschen Sie keinen Versand per EMail, sondern per Post, so teilen Sie uns dies bitte mit.  …

Kommt immer die gleiche Reinigungskraft / das gleiche Reinigungsteam zum Reinigen?

Wir versuchen stets, gleichbleibendes Personal einzusetzen. Das baut Vertrauen auf und stellt sicher, dass sich das Reinigungspersonal in ein Objekt einarbeiten kann und die „Ecken und Kanten kennt“. Nur so ist auf Dauer eine gute Reinigungsleistung möglich. Grundsätzlich sind unsere Mitarbeiter immer festen Arbeitsstellen zugewiesen. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass andere unserer Mitarbeiter…

Sprechen die Reinigungskräfte Deutsch?

Auf Grund der vielfältigen Nationalitäten, die bei Bavaria Cleaning vertreten sind, können wir nicht versprechen, dass jede Reinigungskraft gutes Deutsch spricht. Wir versuchen aber stets unsere Mitarbeiter so einzusetzen, dass eine Kommunikation bei unseren Kunden vor Ort stattfinden kann. Das ist zuletzt auch aus unserer Sicht wichtig, denn wir müssen uns ebenfalls mit unseren Mitarbeitern…

Werden die Reinigungskräfte gesetzeskonform angemeldet und abgerechnet?

Bavaria Cleaning meldet alle Mitarbeiter gesetzeskonform an und rechnet diese gesetzeskonform ab. Selbstverständlich beachten wir darüber hinaus alle tariflichen Bestimmungen des „allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung“ (Lohntarif, Rahmentarif, Mindestlohn). Wir arbeiten insbesondere bei sozialversicherungstechnischen Fragen in beide Richtungen sehr eng mit der AOK München zusammen. Zudem setzen wir eine zertifizierte Softwarelösung zur Abrechnung…