Warum werden Unterhaltsreinigungen nur mit Monatspauschalen abgerechnet?
Laufende Unterhaltsreinigungen, die pauschale abgerechnet werden, lassen sich sehr schnell und effizient abrechnen. Die Fehlerquote ist praktisch Null, der Abrechnungsvorgang funktioniert schnell und fast vollautomatisch.
Eine Abrechnung nach Tagen oder Stunden wäre im Gegensatz sehr aufwändig, im Großen fehleranfällig und somit nicht effizient. Würde eine Abrechnung nach Reinigungstagen durchgeführt werden, so müsste für jeden Auftrag jeden Monat im Vorhinein die Anzahl der Reinigungstage manuell ermittelt und in unserem System erfasst werden. Da wir eine Vielzahl von Reinigungsintervalle anbieten, gestaltet sich das noch schwieriger und die Fehleranfälligkeit steigt unnötig an.
Eine Abrechnung auf Stunden wäre sogar noch aufwändiger und fehleranfälliger. Bei dieser Abrechnungsvariante müssten wir zunächst warten, dass uns die Stundennachweise unserer Mitarbeiter erreichen. Das ist meist in der Folgewoche des Monatsletzten. Bis die Zeiten nun rechnungstechnisch erfasst wären und die Rechnungen dahingehend gebucht und gedruckt wäre, wäre bereits Ende des Folgemonats.
Zudem ergeben sich einige Problemfälle, deren Handhabung schwierig wäre.
Was, wenn die Stundennachweise nicht rechtzeitig abgegeben werden?
Was, wenn die vereinbarten Reinigungszeiten über- oder unterschritten werden?
Was, wenn die aufgezeichneten Stunden seitens des Kunden angezweifelt werden?
Sehr viele Nachteile, die uns dazu bewegt haben, Unterhaltsreinigungen – mit wenigen Ausnahmen – nur pauschal abzurechnen.