Werden Feiertage (bei monatlichen Pauschalen) gutgeschrieben?

Fällt ein Feiertag auf einen Reinigungstag, so ist eine Minderung der monatlichen Pauschale nicht möglich.
Ist eine Reinigung an Feiertagen vereinbart, so ist dies explizit vertraglich fixiert.

Ist eine Reinigung an Feiertagen nicht explizit vertraglich vereinbart:

  • Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, so werden an diesem grundsätzlich keine Arbeiten ausgeführt.
  • Ein Anspruch auf Reduzierung der monatlichen Pauschale besteht dadurch, insbesondere unter Hinweis auf das EntgFG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz, nicht.
  • Soll eine Reinigung auf Ihre vorherige Beauftragung hin wegen eines Feiertags vorgezogen oder nachgeholt werden, so wird diese Reinigung zusätzlich in Höhe einer Tagespauschale (monatliche Pauschale/Solltage) berechnet. Unsere Mitarbeiter erhalten diese Arbeiten ebenfalls zusätzlich vergütet.
  • Durch die feste Einplanung unserer Mitarbeiter kann es dazu kommen, dass die zusätzliche Reinigung nicht durch das Ihnen für die laufende Reinigung zugeteilte Personal ausgeführt wird.