Werden Schließtage / Betriebsurlaub / Ferien gutgeschrieben?
Eine Gutschrift von Schließzeiten ist generell nicht vorgesehen.
Neben dem hohen manuellen Aufwand für die Erstellung der Gutschriften müssten wir unsere Mitarbeiter ständig neu planen und riskieren bei Schließzeiten einen „Leerlauf“, der sich in der Summe durchaus finanziell bemerkbar machen würde und wir somit im Vorhinein schon auf unsere Angebot aufrechnen müssten.
Gerne führen wir auf Ihren Wunsch hin in der Zeit, in der keine reguläre Reinigung notwendig ist, andere Arbeiten aus, die nicht im Leistungsumfang vereinbart sind und die durch die reguläre Reinigungskraft in der regulären Arbeitszeit ausgeführt werden können.
Treten Sie bei Bedarf bitte rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vorher, mit uns in Kontakt.