Wie werden laufende Unterhaltsreinigungen abgerechnet?

Unterhaltsreinigungen rechnen wir grundsätzlich mit vorher vereinbarten Monatspauschale ab.

Eine Abrechnung auf Stunden- oder Tagebasis ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich.
Die Hintergründe hierfür erfahren Sie hier.

 

Abrechnungsintervall

Unterhaltsreinigung rechnen wir in einem monatlichen Intervall ab. Die Höhe der Abrechnung richtet sich nach der vereinbarten Monatspauschale.

 

Zeitpunkt der Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt in der Regel zur Monatsmitte des abzurechnenden Kalendermonats. Die Fälligkeit dieser Rechnungen ist auf den 5. des Folgemonats datiert.

So müssen Sie als Kunde nicht in Vorleistung gehen und haben kein Risiko.

 

Anteilige Abrechnungszeiträume

Beginnt bzw. endet die Reinigung nicht zu Beginn bzw. zum Ende des Monats (z. B. bei Auftragsbeginn zur Mitte des Monats), so erfolgt nur in diesem Monat eine Abrechnung auf Basis der Reinigungstage.

Die Berechnung dieser Monatspauschale wird wie folgt errechnet:

Monatspauschale / Solltage * Isstage

Monatspauschale = vereinbarte komplette Monatspauschale
Solltage = Nach Leistungsverzeichnis theoretische Anzahl der Reinigungstage im Monat
Isttage = Geleistete Reinigungstage im Monat