Wie werden Sonderreinigungen abgerechnet?

Sonderreinigungen werden erst dann in Rechnung gestellt, wenn uns nach Fertigstellung der Arbeiten der Sonderauftrag (= Lieferschein für Arbeiten) vorliegt.
Bei Daueraufträgen (z. B. regelmäßigen Glasreinigungen) erfolgt die Abrechnung nicht automatisch, sondern ebenfalls nach diesem Prinzip.

Auf dem Sonderauftrag bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift und dem Datum die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und bei nicht pauschalen Aufträgen die Menge der jeweiligen Einheiten (Stunden, Quadratmeter, etc.).

Ist der Kunde zur Abnahme nicht vor Ort (z.B. wenn dies im Vorfeld vereinbart wird), so bestätigen unsere Mitarbeiter selbst mit Unterschrift und Datum die korrekte Ausführung der Arbeiten und vermerken die Abwesenheit des Kunden.

Bei Bedarf kopieren Sie sich bitte den Sonderauftrag vor Ort, dieser liegt aus versandtechnischen Gründen der Rechnung nicht bei!

Exisiteren mehrere Verträge zwischen Ihnen und uns (z.B: Unterhalts- und Glasreinigung, Hygieneartikel, Waschservice, etv.), so erfolgt die Abrechnung in der Regel durch monatliche Sammelrechnung.