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Abfindung

Man wieder spricht der Staat einem Arbeitnehmer eine aus unserer Sicht ungerechtfertigte Abfindung zu.

Der betreffende Mitarbeiter ist seiner Arbeit nicht vertragsgemäß nachgekommen. Auf die gefolgte Abmahnung hat dieser nicht ebenso wie die vorangegangenen Gespräche nicht reagiert, sodass wir gezwungen waren, unter erheblichem personellen und somit finaziellen Aufwand die Schlechtleistung beim Kunden nachzubessern. Wir haben den Mitarbeiter daher ordendlich und fristgerecht gekündigt.

Der Arbeitsrichter sah dies aber als nicht gerechtfertigt an und sprach unserem ehemaligem Mitarbeiter, Prozeskostenhilfe wurde gewährt, nach einer nicht mal einjährigen Betriebszugehörigkeit eine Abfindung in Höhe von 2 Monatsgehältern zu.

Nur weiter so und Umverteilung iwrd wichtiger als Leistung.

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