Kundenanfragen bezüglich Aussetzung der Reinigungsarbeiten wegen Schließungs- bzw. Urlaubszeit

Oftmals erreichen uns Anfragen seitens Kunden, wir mögen bitte auf Grund von Urlaubs oder anderer Gründe die Reinigung einstellen.

Dies ist zwar generell möglich, allerdings sind wir aus mehreren Gründen dazu gezwungen, die vereinbarte Pauschale dennoch in voller Höhe zu berechnen.
Auch eine Verschiebung bzw. Gutschrift dieser ausgefallenen Stunden ist nicht möglich.

Zwar sind wir in vielen Punkten sehr flexibel und versuchen immer eine kundenorientierte Lösung zu finden, allerdings gestaltet sich das manchmal schwierig und ist in einzelnen Fällen nicht möglich.

Aus aktuellem Grunde möchten wir hier etwas genauer auf die Hintergründe eingehen.

Generell ist es so, wie auch in den meisten anderen Gebäudereinigungsbetrieben, dass unsere Reinigungskräfte nach Stunden entlohnt werden. Ihr Arbeitsentgelt ist also auf Grund der unterschiedlichen Arbeitstage jeden Monat unterschiedlich, obgleich dieser sich immer in der selben Größenordnung befindet. Unsere Reinigungskräfte rechnen also, wie jeder von uns Beruftstätigen auch, mit ihrer Entlohnung.

Möchte der Kunde die Aussetzung der Reinigung, so fallen die geplanten Arbeitsstunden weg und das Arbeitsentgelt ist theoretisch dementsprechend kleiner.

Da diese Problematik immer wieder auftaucht versuchen wir auch individuell dem Kunden sinnvolle Vorschläge zu unterbreiten. Diese Vorschläge erfassen allerdings auch Thematiken und Hintergründe, die den Kunden nicht direkt betreffen und ihm zum Großenteil auch unbekannt sein dürften.

Bei der Findung einer sinnvollen Lösung ist es erst einmal unser Ziel, dass unsere Mitarbeiter durch diese Lösung nicht schlechter gestellt sind. In diesem Punkt sind wir unflexibel und wollen von diesem Ziel auch nicht abweichen.

Nach genauerer Abwägung konnten wir daher leider nicht auf folgende Vorschläge (kundenseitig und von uns) eingehen:

  1. Verschiebung der Stunden auf einen anderen Monat
    Eine Verschiebung der Stunden hätte zur Folge hätte, dass unser Mitarbeiter im laufenden Monat weniger Entlohnung erhalten würde, im darauf folgenden Monat jedoch mehr. Arbeitet dieser Arbeitnehmer zusätzlich auf GfB-Basis, so wäre das Arbeitsentgelt bei Überschreiten der Minijob-Grenze auf Grund der Planbarkeit kein Minijob mehr und regulär zu versteuern und zu sozialversichern. Abgesehen von dem enormen Verwaltungsaufwand wäre unser Mitarbeiter hier wieder schlechter gestellt.
  2. Verschiebung der Stunden innerhalb eines Monats
    Diese Lösung hätte zwar keine abrechnungstechnischen Schwierigkeiten zur Folge, stellt uns jedoch vor ein organisatorisches Problem. Unsere Mitarbeiter sind fest eingeplant. Eine Verschiebung von Stunden hätte einen langen Rattenschwanz zur Folge, worunter auch andere Kunden zu leiden hätten.
  3. Gutschrift der Stunden
    Schreiben wir dem Kunden nicht geleistete Stunden gut, so werden diese dem Mitarbeiter logischerweise nicht entlohnt. Eine Entlohnung der nicht geleisteten Stunden für unsere Mitarbeiter ohne Zahlung des Kunden an uns würde uns finanziell sehr belasten.
  4. Rechnungsstellung der vollen Pauschale ohne geleisteten Stunden
    Dies können wir unseren Kunden nicht zumuten, sofern eine andere sinnvolle Lösung zur Verfügung steht.

Unsere Lösung:
In der Schließungszeit des Kunden, in der keine reguläre Reinigung nötig ist, wird die reguläre Zeit von der regulären Reinigungskraft für Leistungen verwendet, die nicht durch das abgemachte Leistungsverzeichnis gedeckt sind.

Welche Leistungen hier als Ersatz erbracht werden und werden können sprechen wir individuell mit unseren Kunden ab.
Zwar bedeutet dies viel mehr Organisationsaufwand für uns, unter Berücksichtigung aller Parteien erscheint uns das aber als sinnvollste und beste Lösung.

Ähnliche Beiträge