Neuer Lohntarifvertrag ab 01.11.2013

Sah es schon angfangs nach harten Verhandlungen aus, so wurde nach zahlreichen Verhandlungstagen nun endlich eine Einigung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden erzielt.

Demnach steigen die Tariflöhne zum 01.01.2014 zunächst um 3,44 %, zum 01.01.2015 nochmals um 2,58 % im Westen. Die ursprüngliche Forderung von insgesamt 15 % Lohnerhöhung während der Laufzeit des Tarifvertrags konnte die IG Bau allerdings nicht durchsetzen.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrags wurde bereits beantragt.

Eine ungelernte Reinigungskraft, die nach Tarifgruppe 1 zu entlohnen ist erhält demnach ab 01.01.2014 mindestens 9,31 € pro Stunde, ab 01.01.2015 mindestens 9,55 € pro Stunde.

Ein gelernter Gebäudereiniger, der nach Tarifgruppe 7 zu entlohnen ist erhält demnach ab 01.04.2014 mindestens 13,66 € pro Stunde, ab 01.01.2015 mindestens 14,01 € pro Stunde.

Wichtig für Auftraggeber:
Auftraggeber sollten dies bei der Vergabe und der Überprüfung der Kalkulation des Auftragnehmers überprüfen, da bei Mindestlohnunterschreitung

  1. die Mitarbeiter des Auftragnehmers sich zur Zahlung des Mindestlohns direkt an den Auftraggeber wenden können (vgl. §14 AEntG)
  2. der Auftraggeber, sofern er vom  Mindestlohnverstoß Kenntnis oder fahrlässig keine Kenntnis hat, mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € bestraft werden kann (vgl. §23 Abs. 2 AEntG)

Näheres auch in diesem interessanten Artikel , der zu Beginn des Arbeitsentsendegesetzes veröffentlicht wurde und auch eine realistesche Größenordnung des Stundenverrechnungssatzes herleitet:
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen – Alles plausibel und machbar?

Anlage:
Tabelle Lohntarif ab 01.01.2014

 

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