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Und wieder überfällige Posten…

Schade, dass es doch immer wieder Kunden geben muss, die längst fällige Zahlungen einfach nicht leisten. Trotz unserer, im Vergleich zu anderen Dienstleistungen, großzügigen Zahlungskonditionen kommt es immer wieder vor, dass einfach nicht einmal annähernd pünktlich gezahlt wird.

Ist es bei anderen Gebäudereinigern oft so, dass zu Mitte eines Monats die Rechnung mit 14-tägigem Zahlungsziel oder Ende des Monats mit sofortigem Zahlungsziel gestellt wird, so tragen unsere Rechnungen bei ungekündigten Unterhaltsreinigungen immer den Monatsletzten als Datum mit 14-tägigem Zahlungsziel.

In der Praxis bedeutet das, dass wir schon eineinhalb Monate in Vorleistung gegangen sind, bevor der Kunde zahlen muss. Wir müssen daher auch recht zügig mahnen, um unserer Vergütung nicht ewig hinterrennen zu müssen.

Generell kann man mit uns reden, z.B. wenn ein Kunde selbst grad finanzielle Schwierigkeiten hat, finden wir fast immer eine Lösung. Völlig unverständlich ist uns aber, dass einfach auf Mahnungen nicht reagiert wird.

Zuletzt geschehen bei einem Kunden, der bis dato weder die fälligen Rechnungen für Januar, noch für Februar beglichen hat. Auch auf unser freundliches Schreiben hin, wir bitten um unverzügliche Begleichung, erfolgt einfach keine Reaktion. Da hört das Verständnis dann doch irgendwann auf!

Also was machen wir?
Reinigung einfach einstellen?
Vertrag kündigen?
Mahnbescheid zustellen lassen?

Zuerst versuchen wir den Kunden nochmal persönlich zu kontaktieren und eine letzte Frist zu setzen. Eins ist klar, erfolgt die Begleichung von Kunden auf Dauer nicht einmal annähernd rechtzeitig, macht dies einen Kunden nicht unbedingt vertrauenswürdiger.

Sollte eine Überweisung zur Fälligkeit aus z.B. organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so bieten wir natürlich auch gerne die komfortable Zahlung per Lastschrift.

Schreiben an Kunden bzgl. fälligen Posten
Schreiben an Kunden bzgl. fälligen Posten

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