Rechnungskürzung wegen Feiertag

Etwas verwunderlich geschaut haben wir, als uns ein Fax erreicht hat, bei dem unsere Rechnungspositionen händisch durchgestrichen wurden und eine niedrigere Summe daneben geschrieben wurde.

Nach Rücksprache mit dem entsprechenden Kunden haben wir erfahren, dass uns die Rechnung gekürzt werde, da an den Feiertagen im August keine Reinigung stattgefunden habe.

Glücklicherweise findet sich in unseren AGB ein entsprechender Hinweis, dass Feiertage bei Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden. Unserem Kunden haben wir daraufhin die Hintergründe erläutert. Wir möchten uns hier keinesfalls bereichern, es ist allerdings so (wie bei jedem anderen Unternehmen auch, siehe auch Entgeltfortzahlungsgesetz), dass unsere Mitarbeiter Feiertage gezahlt bekommen und wir daher einen entsprechenden Passus in unsere AGB zum Schutz aufnehmen mussten. Zudem wäre auch der manuelle Aufwand nicht zu unterschätzen, wenn jeder Auftrag jeden Monat auf Feiertage überprüft werden müsste und die entsprechende Rechnung dann manuell abgeändert bzw. eine entsprechende Gutschrift erstellt werden müsste.

Übrigens: Unser Kunde hat unsere Erklärung sehr freundlich aufgenommen und die Rechnung ungekürzt überwiesen.

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