SARS-CoV-2: Welche Leistungen wir anbieten und welche nicht

Derzeit erreichen uns viele Anfragen, ob wir unseren Kunden vorbeugende Reinigungs- bzw. Desinfektionsarbeiten gegen SARS-CoV-2 anbieten.

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Lieferung von Händedesinfektion an unsere Bestandskunden (so lange der Vorrat reicht, rationiert, Freigabe jeder Bestellung durch Geschäftsführung notwendig)
  • Lieferung von Flächendesinfektion an unsere Bestandskunden (so lange der Vorrat reicht, rationiert, Freigabe jeder Bestellung durch Geschäftsführung notwendig)
  • Flächendesinfektion von oft angefassten Oberflächen (Türklinken, Lichtschalter, etc)

Folgende Leistungen bieten wir nicht an:

  • Desinfektion nach Auftreten Falls von SARS-CoV-2
  • Testen des Erfolgs einer Desinfektion (Schnelltest, Abklatschtest)
  • Lieferung von Desinfektionsmitteln an nicht-Bestandskunden

 

Wir gehen davon aus, dass nach Auftreten eines Falls von SARS-CoV-2 das zuständige Gesundheitsamt sich um Maßnahmen kümmert oder bestimmte Maßnahmen vorschreibt. Welche Maßnahmen das sind, können wir leider nicht beantworten. Unsere Nachfrage an das Gesundheitsamt München, immerhin schon 3 Wochen her (Stand 11.03.2020), blieb bisher unbeantwortet.

Für eine umfassende Desinfektion sind Flächendesinfektionsverfahren ungeeignet. In der Regel werden dann Räume mit Desinfektionsmittel und entsprechender Einwirkzeit vernebelt, damit eine umfassende Desinfektion gewährleistet ist. Diese speziellen Geräte, in Anschaffung und Unterhalt relativ teuer, besitzt in der Regel keine Gebäudereinigungsfirma. Schädlingsbekämpfer oder Tatortreiniger benötigen hingehen solche Gerätschaften.

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