Warum nur eigentlich nur pauschale Abrechnung von Unterhaltsreinigung?

Immer wieder werden wir gefragt, warum wir Unterhaltsreinigungen nur per Monatspauschale anbieten und nicht die tatsächlich geleisteten Stunden oder Tage berechnen.

Das hat einen ganz einfachen Grund: Automation!

Generell:

Pauschalen lassen sich, wie hier geschildert, sehr einfach und effizient abrechnen.
Die Fehlerquote ist praktisch Null, der Abrechnungsvorgang funktioniert schnell und fast vollautomatisch.

Eine Abrechnung nach Tagen oder Stunden wäre im Gegensatz sehr aufwändig, im Großen fehleranfällig und somit nicht effizient.

In diesem Falle müsste jede Rechnung aus die tatsächliche Anzahl der Stunden oder Tage geändert werden, eine entsprechende Berechnung der Tage oder Stunden müsste für jede Rechnung im Vorhinein manuell erfolgen. Dieser enorme Personalaufwand ist in unseren Preisen für Unterhaltsreinigungen auch nicht berücksichtigt.

Bei Sonderreinigungen hingegen erfolgt einen Abrechnung oftmals auf Stundenbasis. Der entsprechende Aufwand für Organisation von Terminen, manuellem Abrechnen und Fakturieren sowie Kuvertieren der Rechnung und zugehörigem Arbeitsschein sind hier bereits miteinkalkuliert.

Ausnahmen:

Ausnahmen bei der pauschalen Abrechnungen von Unterhaltsreinigungen machen wir sehr sehr selten.

Eine nicht pauschale Abrechnung erfolgt z.B. bei Kunden, bei denen nur unregelmäßig belegte Schulungsräume zu reinigen sind, da sowohl wir als auch der Kunde nicht abschätzen können, welcher Aufwand auf uns zu kommt. In diesem Fall erhalten wir für den/die kommenden Monat(e) frühzeitig, teilweise Monate vorher, Belegungspläne, die wir an unseren Reinigungskräfte vor Ort weiterleiten können.

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