Wie funktioniert eigentlich die Abrechnung unserer Mitarbeiter?

Als Gebäudereinigungsunternehmen fungieren wir in einer sehr personallastigen Branche.

Umso wichtiger ist ein Kozept zur Abrechnung unserer Mitarbeiter, welches neben Wirtschaftlichkeit auch die Bereiche Fehlervorbeugung- und Erkennung, sowie die aktuellen rechtlichen Vorschriften abdeckt.

Werfen wir doch mal ein Blick in die Vergangenheit, vor allgemeinverbindlichen Tarifvertägen.
Wir geben es ja zu, wir haben zu dieser Zeit unsere Mitarbeiter pauschal bezahlt. Je nach Schnelligkeit und Ordendlichkeit des Mitarbeiters variierte sein Stundenlohn. Bemerken sollten wir jedoch, dass diese pauschalierte Zahlung in den meisten Fällen keinen negativen Einfluss auf die Reinigungsqualität hatte.

Heute gestaltet sich das ganze etwas komplizierter – Der Stundennachweis.
Nimmt ein(e) Arbeitnehmer/in bei uns eine Tätigkeit auf, so wird diesem mit dem Arbeitsvertrag für jedes Objekt ein separater Stundennachweis übersendet. Auf dem Stundenverweis sind Arbeitstage, Arbeitszeit und die Zeit, welche zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung steht (ist auch im Arbeitsvertrag hinterlegt), vermerkt.
Unser(e) Mitarbeiter/in hat dabei bei jeder Reinigung, den Beginn der Arbeiten, das Ende der Arbeiten und die Dauer der Arbeiten unter dem jeweiligen Datum zu vermerken. Die Richtigkeit der Daten bestätigt der/die Arbeitnehmer/in mit seiner/ihrer Unterschrift.
Ist ein Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) vorbei, so sollten die Stundennachweise unverzüglich zu uns in die Verwaltung gelangen, sodass eine Bearbeitung und somit die Lohnzahlung stattfinden kann.
Stimmen die eingetragenen Zeiten nicht mit den Zeiten des Arbeitsvertrages überein, so müssen wir den/die betreffende(n) Mitarbeiter/in abmahnen, um die Änderung nicht stillschweigend in Kauf zu nehmen. Dies ist besonders wichtig, um ggf. vorm Arbeitsgericht (ein ganz wichtiger Aspekt heutzutage) argumentieren zu können.
Stimmen die Stundennachweise, so wird die Gesamtlohn ermittelt und zusammen mit allen anderen Löhnen überwiesen. Stundennachweise, die nicht bis zum 10. eines Folgemonats bei uns im Büro eintreffen, können nicht mehr mit der Sammelüberweisung überwiesen werden, sondern erst einige Tage später.

So viel zur Theorie =)

Die Praxis sieht natürlich ganz anders aus. Bei 95 % unserer Mitarbeiter stimmen die Stundennachweise jeden Monat. An den anderen 5 % Arbeiten wir stetig weiter. Dies sind meist neue Mitarbeiter, die das System im nächsten Monat richtig anwenden.

Neben unserer Fimrenphilosophie ist das natürlich auch ein wichtiger Grund, weswegen wir mit unseren Arbeitnehmern eine langfristige Zusammenarbeit bevorzugen.

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