Neuer Lohntarifvertrag ab 01.11.2013
Sah es schon angfangs nach harten Verhandlungen aus, so wurde nach zahlreichen Verhandlungstagen nun endlich eine Einigung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden erzielt.
Demnach steigen die Tariflöhne zum 01.01.2014 zunächst um 3,44 %, zum 01.01.2015 nochmals um 2,58 % im Westen. Die ursprüngliche Forderung von insgesamt 15 % Lohnerhöhung während der Laufzeit des Tarifvertrags konnte die IG Bau allerdings nicht durchsetzen.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrags wurde bereits beantragt.
Eine ungelernte Reinigungskraft, die nach Tarifgruppe 1 zu entlohnen ist erhält demnach ab 01.01.2014 mindestens 9,31 € pro Stunde, ab 01.01.2015 mindestens 9,55 € pro Stunde.
Ein gelernter Gebäudereiniger, der nach Tarifgruppe 7 zu entlohnen ist erhält demnach ab 01.04.2014 mindestens 13,66 € pro Stunde, ab 01.01.2015 mindestens 14,01 € pro Stunde.
Wichtig für Auftraggeber:
Auftraggeber sollten dies bei der Vergabe und der Überprüfung der Kalkulation des Auftragnehmers überprüfen, da bei Mindestlohnunterschreitung
- die Mitarbeiter des Auftragnehmers sich zur Zahlung des Mindestlohns direkt an den Auftraggeber wenden können (vgl. §14 AEntG)
- der Auftraggeber, sofern er vom Mindestlohnverstoß Kenntnis oder fahrlässig keine Kenntnis hat, mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € bestraft werden kann (vgl. §23 Abs. 2 AEntG)
Näheres auch in diesem interessanten Artikel , der zu Beginn des Arbeitsentsendegesetzes veröffentlicht wurde und auch eine realistesche Größenordnung des Stundenverrechnungssatzes herleitet:
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen – Alles plausibel und machbar?
Anlage:
Tabelle Lohntarif ab 01.01.2014