Unauffindbar

Der hier erwähnte Schuldner ist spurlos verschwunden und nicht mehr auffindbar. Nachdem die Zustellung eines Mahnbescheides unter der uns bekannten Adresse scheiterte, verlief auch die Auskunft aus dem Einwohnerzerntralregister negativ.

Uns bleibt daher nichts anderes übrig, als die Forderung abzuschreiben und in Zukunft noch vorsichtiger zu sein.

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