Arbeitsgericht Herr A.O. Teil II
Einige zeit vergangen, uns erreicht ein Schreiben des Arbeitsgerichtes, ein Monatslohn wäre noch offen.
Unterlagen herausgesucht, kontrolliert, stimmt (funktioniert bei uns leider noch nicht per EDV. Fehler gemacht, kein Problem am nächsten Tage sofort überwiesen und Zahlungsprotokoll ans Arbeitsgericht geschickt mit der Bitte um Aufhebung des Gerichtstermins. Natürlich kann nicht einfach ein Gerichtstermin abgesagt werden, grundsätzlich hat jeder das Recht vor Gericht zu ziehen und nur derjenige kann die Klage dann auch zurücknehmen.
Inzwischen wieder 2 Wochen vergangen, Gerichtstermin steht für den nächsten Tag an.
Alle Unterlagen hergerichtet und am nächsten Tag auf zum Arbeitsgericht (mittlerweile schon mit einer gewissen Routine)
Gerichtsverhandlung ist für 14:30 angedacht. Herr A.O. ist bis 14:45 nicht erschienen, andere Gerichtsverhandlung wird vorgezogen. 15:15 Herr A.O. ist weder entschuldigt noch anwesend. Die bestellte Dolmetscherin in englischer Sprach schüttelt auch nur den Kopf.
Fazit: Versäumnisurteil gegen Herrn A.O., die Klage wird abgewiesen und der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Schade um die 3 Stunden Vorbereitungs-,Fahrt- und Wartezeit.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, werden wir Schadensersatzansprüche gegen Herrn A.O prüfen lassen. Mitmenschen, die zwar stets Ihre Rechte kennen, von Ihren Pflichten aber nichts Wissen, muss man die Grenzen aufzeigen, erst Recht dann, wenn die Allgemeinheit Richter, Dolmetscher und Anwalt stellen muss.