Knebelvertrag

Am vergangenen Donnerstag erhielten wir von einem Unternehmen, das ein ca. 500 qm große Fläche zur Reinigung ausschrieb, eine Email, in der wir gebeten wurden ein Angebot abzugeben.

In der Email war als Anhang sowohl das Leistungsverzeichnis als auch der zu schließende Reinigungsvertrag beigefügt.

Diese Vertrag haben wir uns natürlich durchgelesen, kurz gesagt: Mir blieb die Luft weg.

Wir haben uns af Grund der Bedingunen des Vertrages dazu entschieden, kein Angebot abzugeben, was wir dem potenziellen Auftraggeber auch mitgeteilt haben.

Hier ein paar interessante Stellen:

„Dem AN ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ohne schriftliche Zustimmung vom AG ganz oder teilweise weiterzuvergeben. Der AN bleibt auch im Falle der Zustimmung voll für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich. Preisvorteile, die sich durch die Weitergabe von Aufträgen ergeben, sind an den AG zu vergüten.“

Der erste Teil ist eigentlich noch nachvollziehbar, es kommt allerdings noch besser…

„Der AG behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Reinigungsmittel zu untersagen oder zu verlangen.Geräte und Materialien, die eine Schädigung der behandelten Flächen oder der Einrichtungen verursachen können, dürfen nicht verwendet werden.“

Natürlich… Das klingt fast so, als ob hier ein Vertrag mit Großhändlern für Reinigungsmittel existiert und der Dienstleister bei den Produkten zur Kasse begeten wird.

„Beim Eintritt höherer Gewalt (auch Hochwasser) oder veränderter wirtschaftlicher Bedingungen (Reduzierung der Produktion) kann der AG teilweise oder vollständig vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag sistieren.“

Was versteht man unter höherer Gewalt? Wer bestimmt die Reduzierung der Produktion und ab wann kann man von „Reduzierung“ sprechen?
Wer wird sich wohl hierauf einlassen?

„Der AN gewährt dem AG folgenden Bonus, der unaufgefordert mittels schriftlicher Gutschrifts-anzeige, dem Auftraggeber zu vergüten ist: Höhe der Gutschrift: generell 5 % vom gesamten Brutto-Jahres-Abrechnungswert.“

Klar, kein Problem. Schade, dass man den Auftrag nicht bekommt, wenn man den Bonus bei der Kalkulation berücksichtigt.

„Rechnungen sind mit der Bestellnummer des AG zu kennzeichnen und 3-fach, mit den entsprechenden Berechnungsnachweisen (z. B. Ausliefernachweis, Stundenzettel, Abnahmeprotokoll usw.), dem AG vorzulegen.“

Klingt so, als ob jemand seine Verwaltung in die Dienstleister outsourcet =)

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