Wenn man auf Betrug aus ist …

Ein Gerichtstermin ging heute positiv für uns aus.

 

Für einen nicht in München ansässigen Kunden übernahmen wir Reinigungarbeiten in diversen Supermärkten in uns um München. Bei unserem (ehemaligen) Kunden handelte es sich um einen Dienstleister, der seinen Kunden einen Full-Service in puncto Gebäudedienste anbot, für Gebäudereinigung allerdings nicht ausgestattet war.

Wir waren in diesem Fall ausnahmsweise als Subunternehmer tätig, obwohl wir als solcher eigentlich nicht gerne Aufträge annehmen.

Es kam, wie es kommen musste, die Zahlungen blieben irgendwann aus und es folgten zunächst Vertröstungen. Einige Vertröstungen später stellten wir unsere Leistung ein. Mittlerweile hatte sich schon ein 5 stellige Forderung unsererseits aufgehäuft.

Auf einmal hieß es (wird heute anscheinend gerne als Ausrede verwendet), wir hätten unsere Leistung nicht richtig erbracht. Reklamationen mit handfesten Mängeln bzw. Datum uns Uhrzeit der Mängel waren seitens unseres Auftraggebers natürlich nach einigen Wochen unbekannt…

Kurzum, auf den von uns erlassenen Mahnbescheid wurde Widerspruch eingelegt. Die gegnerische Partei hat den gesetzten Gütetermin vor Gericht verpasst und es wurde ein Versäumnisurtail zu unseren Gunsten mit sofortiger Vollstreckbarkeit ausgesprochen.

 

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