Minderung wegen Papierflieger

Ein bei uns auf Grund von enromen Zahlungsverzügen bereits bekannter Kunde meldet sich bei uns telefonisch und wollte gerade mal eben mitteilen, dass er unsere monatliche Rechnung um 15 % kürzt, da unsere Reinigungskraft aus einer Visitenkarten einen Papierflieger gebastelt habe.

Da wir jede Meldung an uns erst nehmen und nachgehen, haben wir unverzüglich die dort eingesetzte Reinigungskraft kontaktiert und auf die Anschuldigung des Kunden hin angesprochen. Erwartugnsgemäß wurde uns mitgeteilt, dass unsere Reinigungskraft das auf keinen Fall gewesen sei. Alles andere hätte uns doch auch sehr gewundert, das die Reinigungskraft schon länger für uns tätig ist und lediglich positiv durch gute Leistung aufgefallen ist.

Wir haben daher dem betreffendem schriftlich geantwortet, dass wir die Anschuldigung, die auf keiner Grundlage beruht, nicht nachvollziehen können und wir daher der Kürzung um 15 % nicht akzeptieren werden. Nicht dass wir soetwas nicht ernst nehmen, aber schließlich und endlich vertrauen wir unserem Mitarbeitern mindestens genauso wie unseren Kunden. Und da auch nicht auszuschließen ist, dass sich ein Mitarbeiters des Kunden einen Scherz erlaubt hat, ist das fü uns eine etwas schwierige Situation.

 

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