Probearbeiten bei Interessenten
Häufig erreichen uns Anfragen, ob wir vor fester Beauftragung bereit wären, Probe zu Arbeiten. Auf Grund unserer Erfahrung sind wir bei solchen Arbeiten recht skeptisch, vor Allem wenn uns solche Anfragen während der Urlaubszeit im August erreichen.
Nicht selten ist es schon passiert, dass wir hier unter der falschen Hoffnung eines festen Auftrags zum Probearbeiten eingeladen wurden, vielmehr wurden wir als Lückenfüller für Krankheit oder Urlaub verwendet. Auch wenn unsere Probearbeit entlohnt wird, so liegt der Aufwand, den wir für den Reinigungsbeginn betreiben müssen, weit darüber.
Unser Verträge sind mit einer großzügige Probezeiten und damit verbunden kurze Kündigungszeiten. Eine Probearbeit ist somit in der Regel nicht erforderlich.
Für einen Interessenten haben wir im August wieder zu Probe gearbeitet. Auch hier hatten wir anfänglich bei Anfrage etwas Misstrauen, was sich allerdings im persönlichen Gespräch als unberechtigt herausgestellt hat. Der Interessent hatte zum besseren Vergleich der Leistungen mehrere Gebäudereinigungsunternehmen zur 2-wöchigen Probearbeit eingeladen.
Besonders freut uns, dass wir diesen Interessenten seit 01.09.2012 nun zu unseren festen Kunden für die Unterhaltsreinigung zählen dürfen.
Gerade dieses Beispiel zeigt, dass man nicht jeden Sachverhalt pauschal betrachten darf, sondern immer situationsbezogen und idividuell entscheiden sollte.