Arbeitsgericht Herr A.O. Teil I
Eine ehemalige Reinigungskraft verklagt uns auf Abfindung und Unwirksamkeit einer außerordendlichen Kündigung.
In der Probezeit zeigte sich der Arbeitnehmer von seiner bessten Seite, keine Probleme, immer Pünktlich, immer zuverlässig. Eigentlich Eigenschaften, mti der man sich eine Zusammenarbeit auch über mehrere Jahr(-zehnt)e vorstellen könnte. Dieser wurde daher von uns bei einem guten Kunden unter Übergabe des Generalschlüssels eingesetzt.
Leider hielt dieser harmonisch Zustand nicht lange an. 2 Tage nach Ablauf der Probezeit war von diesen Eigenschaften nichts mehr übrig. Vielmehr bestimmten Krankheit und Unzuverlässigkeit den Alltag. Als dies mehrere Monate so andauerte, geschah etwas entscheidendes.
Erneut erreichte uns eine Krankmeldung über voraussichtlich mehrere Tage des AN per Fax, allerdings 5 Minuten vor dessen Arbeitsbeginn. Das Fax wurde von einem Call-Shop am Ostbahnhof versendet. Bis hierher fast kein Problem, Aushilfe organisiert, erledigt.
Doch was wird nun aus dem Generalschlüssel, wie sollten wir die nächsten Tage in der Objekt kommen? Zahllose Anrufe aufs Hand – Keine Reaktion, Einschreiben-Rückschein – keine Reaktion. selbst ein Hausbesuch und klingel an der Wohnungstüre – keine Reaktion.
Wir beschlossen und nach einigen Tagen daraufhin, die außerordendliche Kündigung wegen Vertragsbruch (keine unverzügliche Schlüsselrückgabe) und Vertrauesverlust auszusprechen.
Einige Tage später – Schreiben vom Arbeitsgericht – Ladung zum Gerichtstermin.
Ergebnis 1.000 € Abfindung und fristlose Kündigung wird in fristgerechte umgewandelt.
Während der Verhandlung seitens des AN wurde immer wieder betont, was wir doch für ein schlechter Arbeitsgeber seien. Dies wird auch der Grund dafür sein, warum einige Mitarbeiter schon über 30 Jahre für die Familie Rebs arbeiten und seit Gründung der Bavaria Cleaning für diese arbeiten und vor allem.
Natürlich hat das ganze aber nichts damit zu tun, dass sich der ehemalige Arbeitnehmer einige Tage nach Urteilsverkündung bei uns meldete, ob wir nicht wieder Arbeit für ihn hätten. 🙂